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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2006 - L 7 AS 483/06 ER   

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https://dejure.org/2006,107994
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2006 - L 7 AS 483/06 ER (https://dejure.org/2006,107994)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.08.2006 - L 7 AS 483/06 ER (https://dejure.org/2006,107994)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. August 2006 - L 7 AS 483/06 ER (https://dejure.org/2006,107994)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2006 - L 7 AS 363/05

    Kostenerstattung für die Ausübung des Umgangsrechts mit dem Kind; Mehrbedarf auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2006 - L 7 AS 483/06
    Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 14. März 2006 (- L 7 AS 363/05 ER -) zurück.

    Entgegen den gerichtlichen Entscheidungen in den Eilverfahren S 17 AS 730/05 ER/L 7 AS 363/05 ER komme aus diesem Grund bereits eine zivilrechtliche Aufteilung des Sozialgeldes zwischen den Eltern nicht in Betracht.

    Darüber hinaus hat die Antragstellerin im Wesentlichen ihre Argumentation aus dem Eilverfahren S 17 AS 730/05 ER/L 7 AS 363/05 ER wiederholt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte zum Verfahren S 17 AS 730/05 ER/L 7 AS 363/05 ER sowie die von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Der Senat hält insoweit an seiner Auffassung fest, dass das Begehren der Antragstellerin nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu beurteilen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. Mai 2005 - L 7 AS 104/05 ER - und vom 14. März 2006 - L 7 AS 363/05 ER; damit übereinstimmend die Rechtsprechung des 8. Senats des LSG Nds.-HB, Beschlüsse vom 28. April 2005 - L 8 AS 57/05 ER - und vom 18. August 2005 - L 8 AS 204/05 ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AS 57/05

    Anspruch auf Übernahme von durch die Ausübung eines Umgangsrechts mit den Kindern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2006 - L 7 AS 483/06
    Der Senat hält insoweit an seiner Auffassung fest, dass das Begehren der Antragstellerin nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu beurteilen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. Mai 2005 - L 7 AS 104/05 ER - und vom 14. März 2006 - L 7 AS 363/05 ER; damit übereinstimmend die Rechtsprechung des 8. Senats des LSG Nds.-HB, Beschlüsse vom 28. April 2005 - L 8 AS 57/05 ER - und vom 18. August 2005 - L 8 AS 204/05 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2005 - L 8 AS 204/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2006 - L 7 AS 483/06
    Der Senat hält insoweit an seiner Auffassung fest, dass das Begehren der Antragstellerin nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu beurteilen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. Mai 2005 - L 7 AS 104/05 ER - und vom 14. März 2006 - L 7 AS 363/05 ER; damit übereinstimmend die Rechtsprechung des 8. Senats des LSG Nds.-HB, Beschlüsse vom 28. April 2005 - L 8 AS 57/05 ER - und vom 18. August 2005 - L 8 AS 204/05 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2005 - L 7 AS 104/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2006 - L 7 AS 483/06
    Der Senat hält insoweit an seiner Auffassung fest, dass das Begehren der Antragstellerin nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu beurteilen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. Mai 2005 - L 7 AS 104/05 ER - und vom 14. März 2006 - L 7 AS 363/05 ER; damit übereinstimmend die Rechtsprechung des 8. Senats des LSG Nds.-HB, Beschlüsse vom 28. April 2005 - L 8 AS 57/05 ER - und vom 18. August 2005 - L 8 AS 204/05 ER -).
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